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Das Corona-Virus bestimmt unseren Alltag und unser Leben. Regelungen und Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie, haben Einschnitte und Verzicht für jeden von uns zur Folge. Besonders gravierend und tragisch sind diese Einschnitte bei einem Trauerfall. Abschied nehmen, ist nicht wie gewohnt möglich. Beistand und tröstende Umarmungen, können nicht angenommen werden. An der Teilnahme der Trauerfeier gehindert zu sein, macht hilflos. Das Gefühl, dem Verstorbenen nicht die gewünschte letzte Ehre erweisen zu können, schmerzt. Abschied nehmen mit Abstand - ein kaum erträglicher Widerspruch.
Menschliche Nähe und Kontakt - das macht das gemeinsame Trauern um einen geliebten Verstorbenen aus und kann durch nichts ersetzt werden. Jedoch zwingen uns die aktuellen Corona-Maßnahmen auch hier zum Verzicht. Wir möchten Ihnen nachfolgend ein paar Tipps und Ideen an die Hand geben, wie Sie Angehörige, Freunde und Bekannte ein Stück weit Teilhaben lassen können und wie sie trotz Abstand Ihre Trauer zum Ausdruck bringen können.
Je nach Bundesland sind die Verordnungen und Beschränkungen anders geregelt. Daher haben wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht über die aktuellen Corona-Regelungen für Beerdigungen nach Bundesland aufgelistet. (alle Angaben ohne Gewähr) Wir empfehlen, Rücksprache mit dem Bestatter und dem örtlichen Ordnungsamt zu halten, da sich die Verordnungen kurzfristig ändern können oder auf kommunaler Ebene anders gehandhabt werden.
Der Hinweis “Je nach Raumkapazität” richtet sich nach der Kapazität bei Einhaltung von 1,5 Meter Abstand. Diese variiert je nach Räumlichkeit. Bei leeren Feldern konnten keine konkreten Angaben speziell zum Thema “Beerdigungen” ermittelt werden. Gehen Sie in jedem Fall auf Nummer sicher und setzen sie sich mit dem Bestatter oder dem Ordnungsamt in Verbindung. Diese Tabelle dient lediglich zur groben Übersicht
Damit eine Trauerfeier für einen Verstorbenen in einem möglichst großen Kreis stattfinden kann, gibt es zwei Möglichkeiten: Bei einer Urnenbestattung darf zwischen der Einäscherung und der Bestattung ein längerer Zeitraum liegen, als bei der klassischen Sargbestattung. Wie lang dieser Zeitraum sein darf, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Sachsen-Anhalt darf dieser maximal einen Monat betragen, in Hessen hingegen 9 Wochen. So kann die Bestattung hinausgezögert werden, in der Hoffnung, dass sich die Einschränkungen bis dahin etwas lockern werden. Sie sollten jedoch bedenken, dass sich das Hinauszögern unter Umständen erschwerend auf den eigenen Trauerbewältigungsprozess auswirkt. Sie halten die Trauerfeier im Freien ab, um mehr Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. In einigen Bundesländern sind im Freien mehr Trauergäste erlaubt, als in geschlossenen Räumen. In solchen Fällen bietet sich eine Verlegung der kompletten Trauerfeier nach Draußen an. Jedoch gestaltet sich dieses Vorhaben bei Beerdigungen in den Herbst- und Wintermonaten aufgrund der Wetterlage schwierig.
Wenn eine Hinauszögerung oder Verlegung der Trauerfeier ins Freie nicht in Frage kommen oder Ihr Bundesland strengere Regeln verordnet hat, müssen Alternativen her. Wir haben uns zusammengesetzt und über den Tellerrand geschaut und ein paar Ideen gesammelt, wie sie dem Verstorbenen einen gebührenden Abschied ermöglichen und gleichzeitig alle Trauernden daran teilhaben lassen können:
Eine Trauerfeier, wie wir Sie kennen, kann niemals ersetzt werden. Doch die vorgestellten Ideen können dabei helfen, annehmbare Alternativen zu schaffen. Eine Beerdigung während der Corona-Pandemie ist neben der normalen Trauer, die zu ertragen ist, eine besondere Bürde. Wir als Druckdienstleister stehen Ihnen, wo es uns möglich ist, gerne beratend zur Seite. Insbesondere bei der Umsetzung von Trauerdrucken berücksichtigen wir gerne Ihre Wünsche.